AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RaumQuadrat Berlin GmbH
1. Geltungsbereich
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.1. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma RaumQuadrat Berlin GmbH. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird ihrer Geltung seitens der Firma RaumQuadrat Berlin GmbH schriftlich zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
1.3. Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die „Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.
1.4. Unsere Angebote haben maximal 30 Tage Gültigkeit. Verträge kommen durch Annahme unseres Angebotes bzw. durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung einer verbindlichen Bestellung zustande.
1.5. Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten Arbeiten. Jede Abweichung vom Vertrag ist schriftlich festzuhalten. Weicht eine Vertragsbestätigung vom Auftrag bzw. einer Vereinbarung ab, so ist diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen zu beanstanden, anderenfalls gilt die Abweichung als genehmigt.
1.6. Mangelt es an einer Bestätigung, kommt der Vertrag spätestens mit Annahme der Leistung unter diesen AGBs zustande.
2. Sonstige Bauleistungen und Lieferungen
Für alle Leistungen, bei denen die VOB Teil B gemäß Ziffer 1.3. nicht einbezogen wird, gelten zusätzlich die Bestimmungen der folgenden AGB.
2.1. Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend/ unverbindlich. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot der Firma RaumQuadrat Berlin GmbH ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung durch die Firma RaumQuadrat Berlin GmbH zustande.
2.2. Lieferung
Vereinbarungen hinsichtlich Lieferung und Montage haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferung durch die Firma RaumQuadrat Berlin GmbH zu Leistungszeit und Leistungsort gewährleistet ist. Etwaige daraus entstehende Verzögerungen, Kosten und/ oder Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wird die von der Firma RaumQuadrat Berlin GmbH geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstiger Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Ein Vertreten müssen durch die Firma RaumQuadrat gilt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.3. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Werk bei ihm abgeliefert wurde. Das gilt auch für den Fall, dass die Firma RaumQuadrat weitere Leistungen wie Versandkosten und Anlieferung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr mit Abnahme auf den Auftraggeber über.
Unterbleibt eine Abnahme durch den Auftraggeber infolge von Umständen, welche die Firma RaumQuadrat Berlin GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr in jedem Fall mit Ablieferung und ohne Abnahme über.
2.4. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Lieferung der Ware (oder-> § 377 HGB unverzüglich zwischen Kaufmännern) bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
2.5. Bei berechtigten Mängelrügen hat die Firma RaumQuadrat Berlin GmbH die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange die Firma RaumQuadrat Berlin GmbH ihren Verpflichtungen auf Nachbesserung oder Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Dies gilt nicht, sofern die Nachbesserung mindestens zweimal fehlgeschlagen ist.
Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen. (§ 474 BGB)
2.6. Abschlagszahlung/ Vorkasse
Mit der Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber ist eine Vorkasse in Höhe von 50% der Gesamtsumme der vereinbarten Vergütung zu leisten. Wird durch die Firma RaumQuadrat Berlin GmbH eine Teilleistung erbracht und diese abgenommen, so ist für diese Teilleistung die Vergütung mit der Teilabnahme fällig, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist.
Mit Lieferung der Leistung werden sofort 30% der Gesamtsumme fällig. Der Restbetrag mit Abnahme.
2.7. Vergütung und Fälligkeit
Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert bzw. abgenommen, so ist die Vergütung sofort fällig und zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Einer weiteren Mahnung bedarf es nicht.
Sollte eine Preissteigerung zwischen Vertragsschluss und Lieferung unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten vorliegen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Eine Preiserhöhung ist angemessen, wenn dieser der uns gegenüber geltend gemachten Preiserhöhung entspricht.
Zahlungen an unsere Mitarbeiter sind nur dann wirksam, wenn diese eine gültige Vollmacht dazu vorgewiesen haben.
3. Förmliche Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt sieben Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
Unabhängig davon tritt die Abnahmewirkung ein, soweit die Leistung vom Auftraggeber in Gebrauch genommen wurde.
4. Pauschalisierter Schadensersatz
Wird ein Auftrag (Liefer- bzw. Kaufvertrag oder Werk- oder Werklieferungsvertrag) vor Ende der Bauausführung gekündigt, so sind wir berechtigt, 60 % der Gesamtauftragssumme als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Ebenso bleibt es der Firma RaumQuadrat vorbehalten, einen höheren Schadensersatz nachzuweisen und geltend zu machen.
5. a) Technische Hinweise
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts, der Veränderung von örtlichen Gegebenheiten bleiben vorbehalten oder aus Unwirtschaftlichkeit der geplanten Durchführung, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
b) Technische Geräte
Eine Gewährleistung oder Garantie für eingebaute technische Geräte wird von der Firma RaumQuadrat Berlin GmbH nicht übernommen.
6. Zahlung
Die Vergütung für die erbrachte Leistung durch den Auftragnehmer ist mit der erfolgten Abnahme fällig und zu zahlen. Bei fehlendem Zahlungseingang innerhalb von 30 Tagen setzt Verzug ein.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Firma RaumQuadrat Berlin GmbH. Dies gilt auch, soweit sich das Werk nicht mehr in den Räumen der Firma RaumQuadrat Berlin GmbH befindet oder in ein Bauwerk des Kunden eingebaut wurde.
7.2. Gerat der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen zehn Tagen zurückgenommen wird. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde. Zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten. Soweit der Erlös unsere gesicherte Forderung übersteigt, steht dieser dem Kunden zu.
7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
7.4. Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an der Firma RaumQuadrat Berlin GmbH ab.
7.5. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Firma RaumQuadrat Berlin GmbH ab.
7.6. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
7.7. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine, dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Rechte
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich die Firma RaumQuadrat Berlin GmbH ihr Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne deren Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Geschäftssitz der Firma RaumQuadrat Berlin GmbH.
10. Salvatorische Klausel
Sofern eine der Klauseln unwirksam ist, berührt deren Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt automatisch die Regelung, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Geschäftspartner am nächsten kommt.